AGB GID GmbH – Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die AGB GID GmbH legen die vertraglichen Grundlagen für die Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Partnern fest. In diesem Dokument finden Sie alle wichtigen Regelungen klar und transparent dargestellt.

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AGB gid GmbH

Allgemeine Auftragsbedingungen der gid Gesellschaft für innovative Datenverarbeitungssysteme mbH (im folgenden gid genannt)

1 Allgemeines:

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich und in der jeweiligen Fassung unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen für Verkauf und Lieferung von Produkten und sonstigen Leistungen durch gid. Durch Stillschweigen oder fehlenden Widerspruch unterwirft sich gid auch nicht teilweise irgendwelchen Bedingungen des Kunden.

1.2 Die Entgegennahme einer von gid unmittelbar oder mittelbar bewirkten Leistung genügt für die Geltung dieser Bedingungen. Ausnahmen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung vor Veranlassung einer Leistung durch gid.

1.3 Für Aufträge zur Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere der Installation, Einweisung, individuellen Anpassung, Wartung, Update und Hilfestellung (Support) bei der Verwendung der gelieferten Produkte gelten, sofern kein Individualvertrag geschlossen ist, zusätzliche Auftragsbedingungen, die jederzeit online unter http://www.gid-gmbh.de/vertragsbedingungen verfügbar bzw. bei gid abzufordern sind.

2 Angebot und Auftrag:

2.1 Angebote von gid sind freibleibend.

2.2 An gid erteilte Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch gid rechtsverbindlich. Dasselbe gilt für Auftragsänderungen und Auftragsergänzungen.

3 Lieferung, Gefahrenübergang und Rügepflicht:

3.1 Genannte Lieferfristen und -termine gelten ausschließlich als annähernd, sofern sie nicht schriftlich und ausdrücklich als Fixtermin von gid gegenüber dem Kunden bestätigt sind. Teillieferungen und -leistungen durch gid sind zulässig. Bei von gid nicht zu vertretender Nichtbelieferung bzw. nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch den Lieferanten ist gid berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten.

3.2 Gerät gid in Verzug, ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der Lieferung und Leistung zurückzutreten, bei der sich gid im Verzug befindet: in diesem Falle ist der Kunde für bereits erbrachte Teillieferungen nur dann ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn dieser den Wegfall des Interesses an der Teillieferung nachweist.

3.3 Lieferung und Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt das Lager von gid verlässt.

3.4 Sofern der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, hat er das Produkt unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein bzw. Rechnung zu überprüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen gegenüber gid innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung zu rügen. Zeigt sich ein solcher Mangel erst später, muss dieser bei gid innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden schriftlich gerügt werden.

3.5 Sofern der Kunde ein Verbraucher ist, hat er das Produkt unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein bzw. Rechnung zu überprüfen und offensichtliche Mängel gegenüber gid innerhalb von vier Wochen ab Übergabe schriftlich zu rügen.

3.6 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Produkt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

3.7 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

3.8 Änderungen der technischen Spezifikation bleiben vorbehalten. gid ist im Übrigen berechtigt, auch andere als die bestellten Fabrikate zu liefern, wenn die technische Spezifikation gleich ist oder nur unwesentlich von der Bestellung abweicht, sofern der Preis gleich oder – bei technisch höherwertig spezifiziertem Produkt – nur geringfügig, nämlich nicht mehr als 10% höher ist.

4 Standard-Software, gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter:

4.1 Standard-Software und sonstige von gid vertriebene Software-Produkte von Drittfirmen werden ausschließlich zu den Lizenzbedingungen der Drittfirma überlassen. Die Einräumung der Lizenzrechte erfolgt namens und im Auftrag der Drittfirma.

4.2 gid übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzten. Der Kunde hat gid von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.3 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde gid von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

5 Preise:

5.1 Alle Preise verstehen sich ab Lager gid, Norderstedt, zzgl. jeweils bei Lieferung geltender Umsatzsteuer. Kosten der Verpackung und Fracht trägt der Käufer. gid berechnet die per Datum der Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht vorliegt, am Tag der Abholung bzw. des Versandes geltenden Preise in Euro. Zuschläge zum Preis, die gid zu entrichten hat (z.B. Edelmetallzuschläge), werden ebenfalls berechnet.

5.2 Treten bei Aufträgen mit einer vorgesehenen Lieferfrist ab 4 Monaten oder bei Sukzessivlieferungsvereinbarungen (unabhängig von Lieferfristen) auch nach Auftragsbestätigung und vor Lieferung erhebliche Erhöhungen der Beschaffungskosten von gid (auch durch Wechselkursänderungen) ein oder werden die vom Hersteller empfohlenen Preise erheblich erhöht, ist gid zur entsprechenden Preisanpassung, der Kunde dagegen – unter Ausschluss weitergehender Rechte – zum Rücktritt berechtigt. Als erheblich gelten Erhöhungen ab 5% bezogen auf den Nettopreis, Festpreise müssen schriftlich und ausdrücklich als solche vereinbart werden; auch in diesen Fällen gelten sie nicht für Nachbestellungen und bei nachträglichen Änderungen von Liefermengen und -fristen durch den Kunden.

6 Zahlungsbedingungen:

6.1 Rechnungen von gid sind bei Erhalt sofort fällig. Abweichend gelten die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsziele. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

6.2 Vertreter sind zum Inkasso nicht befugt.

6.3 Bei Überweisungen und im Zweifel nur erfüllungshalber angenommenen, anderen unbaren Zahlungsmitteln hat erst die vorbehaltlose Gutschrift auf einem Konto von gid schuldbefreiende Wirkung. Zahlungen werden auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden von gid auf bestehende Forderungen gemäß deren Fälligkeit angerechnet.

6.4 Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Zinsen gemäß § 288 (1) BGB von p.a. 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Sofern kein Verbraucher an dem Geschäft beteiligt ist, erhöht sich der Zinssatz gemäß §288 (2) BGB auf 8% über dem Basiszinssatz.

6.5 Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber gid ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Unter Kaufleuten ist ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückhaltungsrecht gegenüber gid ausgeschlossen.

6.6 gid ist berechtigt, die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität eines Kunden oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners ein, ist gid berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Gewährte Zahlungsziele werden hinfällig und alle Ansprüche von gid sofort fällig, wenn der Geschäftspartner Schecks oder Lastschriften aufgrund gid gewährter Einzugsermächtigung mangels Deckung nicht einlöst oder durch Widerspruch zurückgibt, Konkurs oder Vergleich anmeldet, oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird; in derartigen Fällen ist gid auch berechtigt, bereits gelieferte Produkte sicherungshalber zurückzunehmen.

7 Mängelbeseitigung und Gewährleistung:

7.1 gid haftet für Mängel der Produkte, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und Lieferung nicht vertragsmäßiger Produkte, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

7.2 Der Kunde hat die Produkte unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel im Sinne von Ziffer 7.1 einschließlich Mengenabweichungen, ausgenommen solche gemäß Ziffer 3.7, gid unverzüglich gemäß Ziffer 3.4 bzw. 3.5 mitzuteilen. Diese Mängel berechtigen den Kunden allerdings nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Gleiches gilt für instandgesetzte oder ersatzweise gelieferte Produkte.

7.3 Mängel werden von gid nach eigener Wahl durch Rücknahme der mangelhaften Produkte und Ersatzlieferung oder Nachbesserung behoben. Kommt gid diesen Pflichten auch innerhalb einer angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist nicht nach, kann der Kunde nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.

7.4 Rücksendungen von Produkten im Fall von Mängelrügen oder bei Ausübung des Rücktrittsrechts gem. Ziffer 7.3 sind nur zulässig mit vorheriger Zustimmung von gid durch Erteilung einer Rücksendenummer. Rücksendungen sind unter Angabe der Rücksendenummer durch konkrete Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung von gid und die Mängelrüge gem. Ziffer 7.2 bzw. Rücktrittserklärung gem. Ziffer 7.3 zu kennzeichnen. Bei allen Rücksendungen geht die Gefahr auf gid erst bei ordnungsgemäßer Abnahme der Produkte im Lager von gid über.

7.5 Sofern der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Übergabe der Produkte. Sofern für einzelne Verträge gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind, gelten die gesetzlichen Fristen.

7.6 Eine Gewährleistung für die Brauchbarkeit der Produkte zu dem vom Bezieher vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen, dieses gilt auch für Änderungen der Produkte und ihrer Spezifikation durch den Hersteller. Insbesondere wird keinerlei Gewährleistung dafür übernommen, dass Verfügungen über die Produkte oder ihre Verwendung nicht durch staatliche Vorschriften (z. B. Embargobestimmungen oder Ausfuhrgenehmigungspflichten) in irgendeiner Weise behindert sind oder werden.

7.7 gid übernimmt keine Haftung für die Verwendbarkeit der Produkte zu dem vom Käufer beabsichtigten Einsatz. Auskünfte, Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität oder sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über die entsprechenden Angaben des Herstellers hinausgehen, sind für gid nur verbindlich, wenn sie dem Kunden schriftlich bestätigt werden.

7.8 Für Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer 9.

8 Eigentumsvorbehalt:

8.1 Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum von gid (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitiger Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten.

8.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für gid als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne gid zu verpflichten. Die verarbeiteten Produkte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Ziffer 8.1. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Produkten durch den Kunden steht gid das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert anderer verwendeter Produkte zu. Erlischt das Eigentum von gid durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf gid. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Ziffer 8.1.

8.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gegen Zahlung oder Vorbehalt des Eigentums (in mindestens verlängerter Form) und nur solange er nicht gegenüber gid in Verzug ist, veräußern – im Übrigen mit der Maßgabe, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. Ziffer 8.4 auf gid übergehen. Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware (Ziffer 8.1 und 8.2) grundsätzlich gesondert zu verwahren.

8.4 Forderungen aus Veräußerung oder sonstige Verwertung von Vorbehaltsware (Ziffer 8.1 und 8.2) werden bereits jetzt einschließlich aller Nebenrechte ggf. anteilig in jedem Fall aber vorrangig an gid abgetreten. Der Umfang der abgetretenen Rechte bemisst sich nach der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Ziffer 8.1 und 8.2). Beim Zusammentreffen mit Rechten Dritter gem. Ziffer 8.2 bemisst sich der Umfang der Rechte der gid nach dem Verhältnis des genannten Wertes zu den von Dritten rechtmäßig geltend gemachten Werten am Gesamtwert. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung oder sonstigen Verwertung bis zum jederzeit zulässigen Widerruf seitens gid einzuziehen. gid wird von dem Widerrufsrecht nur in den unter Ziffer 6.6 genannten Fällen Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem Fall befugt. Auf Verlangen von gid ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und gid die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.

8.5 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20% bzw. den nach der Rechtsprechung jeweils zulässigen Prozentsatz, ist auf Verlangen des Kunden gid im Umfang der Übersicherung zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von gid verpflichtet.

8.6 Der Kunde ist in den nach Ziffer 6.6 genannten Fällen verpflichtet, unverzüglich vorhandene Vorbehaltsware (Ziffer 8.1 und 8.2) auszusondern und einschließlich der Ansprüche gem. Ziffer 8.4 genau zu belegen. Darüber hinaus ist gid in diesen Fällen zu Maßnahmen zur Wahrung und Realisierung ihrer Sicherungsrechte uneingeschränkt berechtigt, insbesondere Vorbehaltsware an sich zu nehmen und zu diesem Zweck auch durch Beauftragte die Geschäftsräume des Kunden zu betreten. Herausgabeverlangen, Inbesitznahme von Vorbehaltsware sowie die Geltendmachung von abgetretenen Forderungen und sonstiger Rechte sind ohne Rücktritt vom Vertrag zulässig.

9 Haftung und Schadensersatz

9.1 gid haftet

  • bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • im Rahmen einer eventuell vertraglich ausdrücklich und schriftlich übernommenen Garantie nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Darüber hinaus haftet gid wegen der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Insofern ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

9.3 Eine weitergehende Haftung der gid besteht nicht.

9.4 Die vorstehenden Regelungen zur Beschränkung der Haftung gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von gid.

10 Exportkontrolle:

Auch ohne Hinweis seitens gid sind im Zweifel sämtliche Produkte ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Kunde erkennt deutsche und auch ausländische Exportkontrollbestimmungen und -beschränkungen an und er verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen deutsche oder ausländische Gesetze oder Verordnungen verstößt – sowie vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von gid erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente einzuholen. Der Kunde verpflichtet sich weiter, alle Empfänger solcher von gid bezogenen Produkte oder technischen Informationen in gleicher Weise zu verpflichten und über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Kunde wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die zum Kauf und Wiederverkauf der bei gid bestellten Produkte erforderlich sind.

11 Schlussbestimmungen:

11.1 Der Kunde darf Rechte gegenüber gid nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung von gid auf Dritte übertragen.

11.2 Erfüllungsort ist Norderstedt. Sofern der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, ist Gerichtsstand Norderstedt. Es steht gid jedoch frei, gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden vorzugehen.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Internationalen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine entsprechende Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommt.